Gründungsschalter

Der Gründungsschalter zeigt Personen die bereit sind eine Firma zu gründen, wie sie sich im Handelsregister anmelden können und was Sie neben der Anmeldung sonst noch brauchen.

Handelsregister Schweiz

Das Handelsregister dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten. Es bezweckt die Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und gewährleistet die Rechtssicherheit sowie den Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts (Art. 1 HRegV).

Die Führung des Handelsregisteramt ist in der Schweiz Sache der Kantone. Entsprechend gibt es 26 Ämter (26 Bezirke).

Handelsregister Anmeldung

Wer eine Firma gründen will, muss die Handelsregisteranmeldung bei dem kantonalen Amt einreichen, wo sich der Sitz der Gesellschaft befindet. Die Anmeldung ist zwingend in einer Amtssprache des Kantons abzufassen. Sie muss die Rechtseinheit klar identifizieren und die einzutragenden Tatsachen angeben (Art. 16 HRegV). Durch wen die Anmeldung erfolgen muss und welche Belege Sie zusätzlich zur Anmeldung einreichen müssen unterscheidet sich je nach dem, was Sie für eine Firma gründen. Die am häufigsten gewählten Rechtsformen sind, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Einzelfirma. Mehr Informationen darüber wie sich diese Gesellschaftsformen unterscheiden finden Sie hier.

GmbH

Bei der GmbH erfolgt die Anmeldung durch zwei Mitgliedern des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans oder durch ein Mitglied mit Einzelzeichnungsberechtigung. Zusätzlich zur Anmeldung müssen Sie für eine GmbH-Gründung folgende Belege einreichen:

  • die öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt;
  • die Statuten (beglaubigt);
  • Erklärung I (Stampa) und II (Lex-Friedrich)
  • Erklärung des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans betreffend Verzicht auf eine eingeschränkte Revision bei der Gründung

Bei einer GmbH Gründung mit Netnotar erhalten Sie kostengünstig sämtliche oben erwähnten Belege.

AG

Bei der AG erfolgt die Anmeldung durch zwei Mitgliedern des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans oder durch ein Mitglied mit Einzelzeichnungsberechtigung. Zusätzlich zur Anmeldung müssen Sie für die Gründung einer Aktiengesellschaft folgende Belege einreichen:

  • die öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt;
  • die Statuten (beglaubigt);
  • Erklärung I (Stampa) und II (Lex-Friedrich)
  • Erklärung des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans betreffend Verzicht auf eine eingeschränkte Revision bei der Gründung

Bei einer AG Gründung mit Netnotar erhalten Sie kostengünstig sämtliche oben erwähnten Belege.

Einzelfirma

Die Eintragung im Handelsregister ist für die Einzelfirma nur dann zwingend, wenn Sie ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben und während eines Jahres Roheinnahmen von mindestens 100 000 Franken (Jahresumsatz) erzielen. Die Anmeldung erfolgt zwingend durch den Inhaber. Folgendes wird eingetragen:

  • die Firma und die Unternehmens-Identifikationsnummer;
  • der Sitz und das Rechtsdomizil;
  • die Rechtsform;
  • der Zweck;
  • die Inhaberin oder der Inhaber des Einzelunternehmens
  • die zur Vertretung berechtigten Personen.

Bei einer Gründung mit Netnotar erhalten Sie kostengünstig die Handelsregisteranmeldung.

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren